| Freitag, 09 Januar 2009 | ||||
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Sprache: Niederländisch Deutsch Englisch |
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Der TapuJede Transaktion von Immobilien wird in einem Tapu-Büro registriert. Der Käufer empfängt ein Eigentumsnachweis, der sogenannte Tapu (Eigentumsnachweis für Ausländer) Es gibt Rote und Blaue Tapu’s, aber die Farbe hat nichts zu bedeuten. In dem Tapu-Büro werden alle Registrierungen gespeichert. Hier müssen Käufer und Verkäufer mit ihren Identitätsnachweisen, aktuellen Passfotos und ein Auszug vom Einwohnermeldeamt den Kauf Offiziell machen lassen. Bei Ausländern wird immer ein Dolmetscher eingesetzt. Das Grundstück wird, genauso wie in Deutschland nach dem Tod, an die Erben weitergeleitet, wenn das Testament nichts anderes aussagt. Den Tapu kann man nicht beim Anwalt oder Notar oder auf der Straße bekommen, nur beim Grundbuch bei einem Tapu-Beamten. Der Tapu ist ein Beweis Ihrer Einschreibung im Grundbuch und Ihr Eigentumsnachweis.
Neben dem Tapu brauchen Sie auch einen Iskan. Ein Iskan ist ein Niederlassungsdokument (Wohngenehmigung). Hiermit sagt die Gemeinde dass Sie in Ihrer Wohnung wohnen dürfen. Sie brauchen den Iskan auch wenn Sie Wasser und Elektrizität haben wollen. Wenn Sie eine Wohnung kaufen wollen wofür es noch keinen Iskan gibt denken Sie daran:
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